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Neue Covid-Regeln ab 25.04.

Bitte beachten!

 

Ab kommenden Montag, 25.04.22 entfällt die Maskenpflicht im Schulbereich.

 

Hinweis zu PCR-Testungen/Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr:

Wenn Schüler*innen

  • am Testtag fehlen, dann ist ein externer PCR-Test am Folgetag nachzuweisen.
  • am Testtag unvorhergesehen fehlen/zu spät kommen, ist ein PCR-Test nachzubringen, am Folgetag bei noch ausstehendem Ergebnis idealerweise ein Antigentest zu machen.
  • nur zu Tests oder Schularbeiten kommen, dann ist ein PCR-Test nachzuweisen – sie befinden sich rechtlich im Unterricht und nicht bei abschließenden Prüfungen.