Schulnachrichten
Das Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 25/2021 von 19. Jänner 2021 enthält die Informationen zur Übergabe der Schulnachrichten für das 1. Semester. Das Bundesgesetzblatt enthält die Semesterferienverordnung 2021 - C-SeVO 2021. Laut § 9 Abs. 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler die Schulnachricht an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021.
Was heißt das in der Praxis?
Die Kinder erhalten NICHT am Freitag, 5.2.2021 ihre Schulnachricht, sondern am 15. (Gruppe A) bzw 17.02.2021 (Gruppe B)
WARUM?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Schulbetrieb nach den Semesterferien im Schichtbetrieb stattfindet.
Sonder-Möglichkeit für SchülerInnen der 4. Klassen:
Auf Verlangen können die Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte die Schulnachricht am Freitag, 5. Februar bei der Schule abholen. Dafür ist ein vereinbarter Termin mit der jeweiligen Klassenvorständin bzw. der Direktion erforderlich.
Dies ist für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, deren Schulnachricht für eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule erforderlich ist. Diese Anmeldung müssen Sie selbst mit der Schulnachricht Ihres Kindes bei der jeweiligen Schule vornehmen.